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BayObLG, 06.08.1991 - RReg. 5 St 107/91 |
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Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 20.03.1990 - 59 Gs 1994/90
- LG Nürnberg-Fürth, 18.02.1991 - 341 Js 33231/90
- BayObLG, 06.08.1991 - RReg. 5 St 107/91
- BVerfG, 30.03.1992 - 2 BvR 1269/91
Wird zitiert von ...
- VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16
Verfassungsbeschwerde betreffend eine Verurteilung wegen Wahlfälschung
In seinem Versuch, eine die Vorlagepflicht an den Bundesgerichtshof auslösende Divergenz nach § 121 Abs. 2 Nr. 1 GVG damit zu begründen, dass das Bayerische Oberste Landesgericht sich in seinem Beschluss vom 6. August 1991 (5 St 107/91) bei der Auslegung des § 107a StGB im Unterschied zum Land- und Oberlandesgericht Karlsruhe am tatsächlichen Aufenthalt des Wahlberechtigten und nicht an seiner melderechtlichen Situation orientiert habe, verkennt der Beschwerdeführer erneut, dass auch die hier angegriffenen Entscheidungen auf die tatsächliche Wohnsituation des Beschwerdeführers abgestellt haben und sich eben gerade nicht auf die melderechtliche Situation des Beschwerdeführers oder gesetzliche Vermutungen zu seinem Wohnsitz gestützt haben.